BAFA-Förderung für Klimaanlagen – Sichern Sie sich bis zum 31.12.2022 Ihre Förderung!
Die Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden ab den 01.01.2023 angepasst. Leider werden dadurch Single- sowie Multisplitanlagen nicht mehr unter die Förderung fallen.
Stellen Sie daher jetzt bis zum 31. Dezember 2022 einen Antrag auf die BEG-Förderung, um zusätzliches Geld zu sparen und das größte Portfolio an förderfähigen Produkten zu erhalten.
Anträge, die bis zum 31.12.2022 gestellt werden, sind von den neuen Anforderungen nicht betroffen. Eine Nachrüstpflicht anhand der Anpassungen wird nicht erfordert. Nutzen Sie also den Jahresendspurt, um die 25%-ige Förderung zu erhalten.
Der Einbau einer Klimaanlage zur Heizungsunterstützung wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 25% unterstützt.
Klimageräte sind durch modernste Wärmepumpentechnik auch zum Heizen geeignet und dank der hohen Energie-Effizienz eine gute Alternative zum herkömmlichen Heizen.
Das BAFA fördert nicht nur die Anschaffungskosten der Wärmepumpe / Klimaanlage, sondern auch die Aufwendungen für die Montage, Material und Inbetriebnahme.
Bei Interesse stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen jederzeit zur Verfügung und begleiten Sie sehr gerne von der Planung, über die Antragstellung bis hin zur Auftragsdurchführung.
Der Ablauf ist dabei denkbar einfach…
➡️ Sie kontaktieren uns und wir vereinbaren einen Vor-Ort Termin mit einem unserer Außendienstmitarbeiter.
➡️ Nach einem Vor-Ort Termin bei Ihnen, bekommen sie ein Angebot von uns und stellen den BAFA-Antrag bis zum 31.12.2022. Den Antrag können Sie mühelos selbst erledigen oder sie überlassen uns diese Formalität.
➡️ Nach der Erteilung des sogenannten Förderbescheides, können die Arbeiten durchgeführt werden.
➡️ Ab den Moment der Antragstellung haben Sie 2 Jahre Zeit für die Umsetzung. Die Montage wird dabei stets von unseren geschulten und professionellen Montageteams durchgeführt.
➡️ Nach Beendigung der Arbeiten schicken Sie unsere Schlussrechnung zur BAFA und bekommen die bereits zugesagten Fördermittel zurückerstattet. Auch bei dieser Formalität unterstützen wir Sie natürlich sehr gerne.
Holen Sie sich noch bis 31.12.2022 ihr individuelles BAFA förderfähiges Angebot direkt bei uns und sparen Sie bis zu 25%!
Noch bis 31.12.2022 BAFA-Förderung beantragen!
BAFA-Förderung für Klimaanlagen – Sichern Sie sich bis zum 31.12.2022 Ihre Förderung!
Die Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden ab den 01.01.2023 angepasst. Leider werden dadurch Single- sowie Multisplitanlagen nicht mehr unter die Förderung fallen.
Stellen Sie daher jetzt bis zum 31. Dezember 2022 einen Antrag auf die BEG-Förderung, um zusätzliches Geld zu sparen und das größte Portfolio an förderfähigen Produkten zu erhalten.
Anträge, die bis zum 31.12.2022 gestellt werden, sind von den neuen Anforderungen nicht betroffen. Eine Nachrüstpflicht anhand der Anpassungen wird nicht erfordert. Nutzen Sie also den Jahresendspurt, um die 25%-ige Förderung zu erhalten.
Der Einbau einer Klimaanlage zur Heizungsunterstützung wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 25% unterstützt.
Klimageräte sind durch modernste Wärmepumpentechnik auch zum Heizen geeignet und dank der hohen Energie-Effizienz eine gute Alternative zum herkömmlichen Heizen.
Das BAFA fördert nicht nur die Anschaffungskosten der Wärmepumpe / Klimaanlage, sondern auch die Aufwendungen für die Montage, Material und Inbetriebnahme.
Bei Interesse stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen jederzeit zur Verfügung und begleiten Sie sehr gerne von der Planung, über die Antragstellung bis hin zur Auftragsdurchführung.
Der Ablauf ist dabei denkbar einfach…
➡️ Sie kontaktieren uns und wir vereinbaren einen Vor-Ort Termin mit einem unserer Außendienstmitarbeiter.
➡️ Nach einem Vor-Ort Termin bei Ihnen, bekommen sie ein Angebot von uns und stellen den BAFA-Antrag bis zum 31.12.2022. Den Antrag können Sie mühelos selbst erledigen oder sie überlassen uns diese Formalität.
➡️ Nach der Erteilung des sogenannten Förderbescheides, können die Arbeiten durchgeführt werden.
➡️ Ab den Moment der Antragstellung haben Sie 2 Jahre Zeit für die Umsetzung. Die Montage wird dabei stets von unseren geschulten und professionellen Montageteams durchgeführt.
➡️ Nach Beendigung der Arbeiten schicken Sie unsere Schlussrechnung zur BAFA und bekommen die bereits zugesagten Fördermittel zurückerstattet. Auch bei dieser Formalität unterstützen wir Sie natürlich sehr gerne.
Holen Sie sich noch bis 31.12.2022 ihr individuelles BAFA förderfähiges Angebot direkt bei uns und sparen Sie bis zu 25%!